Nachfolgenden Link empfehle ich zu lesen, dort wird beschrieben, wie man sich bei geplanter Werbung via E-Mail rechtssicher verhält.
Dabei ist zu beachten, dass man nur Bestandskunden einen Newsletter senden darf oder sonst die Zustimmung der Empfänger ermitteln sollte.
Werbung an Bestandskunden sind dann ohne Einwilligung erlaubt, wenn die vier Voraussetzungen erfüllt sind:
- E-Mail Adresse wurde während des Verkaufs einer Ware oder Dienstleistung erhalten.
- Es dürfen nur eigene Produkte beworben werden.
- Der Kunde wurde bei Eingabe der E-Mailadresse in ein Kontaktformular auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
- Hat der Kunde Gebrauch gemacht vom Widerspruchsrecht, dann muss er aus dem Newsletter - Verteiler entfernt werden.
Wir empfehlen bei der Adresssuche vor Newsletterversand die Verwendung von Negativ- Mailverteilern, bspw. "99- Keine Mailings", so dass bei Volltextsuche in den Adressen oder mittels Verteilersuche in der Adressverwaltung nur die Adressen entsprechend berücksichtigt werden, die keinen Negativverteilereintrag haben.
Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/newsletter-und-datenschutz/